Minderung des durch Fahrtenbuchmethode ermittelten geldwerten Vorteils aus einer Pkw-Überlassung um eine vom Arbeitnehmer
gezahlte Nutzungsvergütung
Leitsatz
1. Ermittelt sich der geldwerten Vorteil aus der Fahrzeugüberlassung an einen Arbeitnehmer für dessen Privatfahrten sowie
für seine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach der sog. Fahrtenbuchmethode, vermindern die vom Arbeitnehmer vereinbarungsgemäß
gezahlten Nutzungsvergütungen nicht die beim Arbeitgeber angefallenen Aufwendungen für das Fahrzeug, sondern sind von dem
nach § 8 Abs. 2 EStG ermittelten privaten Nutzungswert in Abzug zu bringen. Das gilt für die 1 % Regelung ebenso wie für die
Fahrtenbuchmethode (im Ergebnis ebenso ).
2. Der grundsätzlich als Arbeitslohn zuzurechnende, sich hier aus der Fahrtenbuchmethode ergebende Nutzungswert, ist um die
geleistete Nutzungsvergütung bis zu einem Betrag von 0 EUR zu verringern, so dass letztlich kein Arbeitlohn im Zusammenhang
mit der Pkw-Überlassung zuzurechnen ist. Die darüber hinaus gezahlte Nutzungsvergütung führt nicht zum Entstehen eines negativen
Arbeitslohns.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2014 S. 1126 Nr. 19 NWB-Eilnachricht Nr. 11/2014 S. 741 JAAAE-55854
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 05.02.2014 - 4 K 2256/09
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