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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2294/11 EFG 2014 S. 538 Nr. 7

Gesetze: EStG §§ 19, 15, 4 Abs. 3, 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2

Grundsätzliche Ausführungen zum steuerrechtlichen Begriff des Arbeitnehmers und zur Gewinnauswirkung von Einzahlungen in eine Rückdeckversicherung

Leitsatz

1. Der steuerrechtliche Arbeitnehmerbegriff ist eigenständiger Natur und steht mit der sozialrechtlichen Einordnung nicht zwangsläufig in Einklang.

2. Einzahlungen in eine Rückdeckversicherung wirken sich bei einem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt, bereits im Zeitpunkt der Zahlung und nicht erst mit Beginn der Rentenzahlung aus.

3. Aufwendungen für Verpflegungen von Seminarteilnehmern unterliegen dem Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG, auch wenn sie im Seminarpreis inbegriffen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 537 Nr. 10
BB 2014 S. 854 Nr. 15
DStR 2014 S. 8 Nr. 45
DStRE 2015 S. 129 Nr. 3
DStZ 2014 S. 629 Nr. 18
EFG 2014 S. 538 Nr. 7
KÖSDI 2014 S. 18793 Nr. 4
KÖSDI 2014 S. 18793 Nr. 4
Ubg 2015 S. 93 Nr. 2
NAAAE-55831

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 23.01.2014 - 6 K 2294/11

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