Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen 2013
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Teil D: Einkünfte aus selbständiger Arbeit – Anlage S
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Seite | ||
I. | Vordruck | 234 |
II. | Gesetzesänderungen und
neue Verwaltungsanweisungen | 237 |
1. | Gesetzesänderungen
| 237 |
2. | Neue
Verwaltungsanweisungen | 237 |
2.1 | BMF-Schreiben | 237 |
2.2 | Sonstige
Verwaltungsanweisungen | 237 |
III. | ABC der Einkünfte aus selbständiger
Arbeit | 239 |
S. 234
I. Vordruck – Anlage S
S. 235
S. 236
Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit: Jeder Ehegatte mit Einkünften aus selbständiger Arbeit hat eine eigene Anlage S abzugeben. Im Folgenden werden die Änderungen in der Anlage S 2013, die nicht nur redaktioneller Art sind, gegenüber der Anlage S 2012 dargestellt
Zeile 3 (Änderung): In Zeile 3 wurde der Hinweis zur Einreichung der Anlage EÜR dahingehend angepasst, dass der bisher verwendete Begriff Bruttoeinnahmen in Bruttobetriebseinnahmen geändert wurde. Offensichtlich sind in der Vergangenheit Anlagen EÜR eingereicht bzw. elektronisch übermittelt worden, obwohl hierzu, mangels entsprechender Gewinneinkunftsarten, keine Verpflichtung bestand.
Zeile 17 (Änderung): Der Erläuterungstext zur Kennzahl 54/55 wurde geändert. Die Formulierung „lt. Zeile 15” ersetzt ...