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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 08 | Sachzuwendungen: Pauschalierung setzt Steuerpflicht beim Empfänger voraus

Der BFH hat entschieden, dass unter die Pauschalierungsvorschrift in § 37b EStG nur Zuwendungen fallen, die beim Empfänger einkommensteuerbar und auch dem Grunde nach einkommensteuerpflichtig sind. Er widersprach damit der gegenteiligen Auffassung der Finanzverwaltung. § 37b EStG begründet demnach keine eigenständige Einkunftsart, sondern stellt lediglich eine besondere pauschalierende Erhebung der Einkommensteuer zur Wahl.

In das Kapitel „Aktuelle Urteile” starten wir heute mit einem absoluten Knüller: den drei Entscheidungen des VI. Senats des Bundesfinanzhofs zur Pauschalierung von Sachzuwendungen.

Setzt § 37b EStG voraus, dass die Zuwendungen oder Geschenke dem Empfänger im Rahmen einer Einkunftsart zufließen, die der Einkommensteuer unterliegt? Dies war höchstrichterlich bisher noch ungeklärt. Die erstinstanzlichen Finanzgerichte hatten dies unterschiedlich beurteilt. Jetzt hat der Lohnsteuersenat des BFH diese Frage bejaht. Er widersprach damit der gegenteiligen Auffassung der Finanzverwaltung . Die BFH-Richter stellten klar: § 37b EStG begründet keine eigenständige Einkunftsart, sondern stellt lediglich eine besondere pauschalierte Erhebung der Einkommensteuer zur Wahl. Un...

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