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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 1 K 1195/12

Gesetze: AO § 129 S. 1, AO § 173 Abs. 1 , AO § 356 Abs. 1, AO § 357 Abs. 1 S. 1, AO § 87a

Voraussetzungen für eine Bescheidänderung oder -berichtigung - Fehlender Hinweis auf Einspruchseinlegung per E-Mail

Leitsatz

Eine Rechtsbehelfsbelehrung, die die Angaben des § 356 Abs. 1 AO (Belehrung über den Einspruch und die Finanzbehörde, bei der er einzulegen ist, deren Sitz und die einzuhaltende Frist) enthält ist nicht "unrichtig", wenn sie ergänzend den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO (Schriftform) wiedergibt und nicht zugleich auf die Möglichkeiten elektronischer Kommunikation mit dem Finanzamt im Sinne des § 87a AO hinweist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
XAAAE-54821

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 25.06.2013 - 1 K 1195/12

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