Kurzvorträge für das Wirtschaftsprüferexamen
4. Aufl. 2014
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C. Kurzvorträge in Stichpunkten
I. Bilanzierung und Prüfung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses
1. Ansatz- und Bewertungsstetigkeit im handelsrechtlichen Jahresabschluss
A. Einleitung
Ziel des Grundsatzes der Ansatz- und Bewertungsstetigkeit ist die Vergleichbarkeit von aufeinanderfolgenden Abschlüssen zu verbessern (zeitliche Stetigkeit),
die daraus folgende sachliche Stetigkeit verlangt, dass art- und funktionsgleiche Bilanzierungs- und Bewertungsobjekte nicht ohne sachlichen Grund nach unterschiedlichen Methoden angesetzt und bewertet werden dürfen,
der Anwendungsbereich erstreckt sich auf Jahresabschlüsse aller Kaufleute und auf Konzernabschlüsse,
einschlägige Vorschriften für den Jahresabschluss sind §§ 246 Abs. 3, 252 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2, § 284 Abs. 2 Nr. 1 und 3 HGB; konkretisiert werden die gesetzlichen Vorschriften durch IDW RS HFA 38 und IDW RS HFA 30, ferner ist für den Konzernabschluss DRS 13 zu beachten,
die beiden Grundsätze besagen, dass die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden beizubehalten sind; Abweichungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet.
B. Begriff der Ansatzmethode
Ansatzmethoden betreffen zwei Bereiche: Zum einen das planvolle Vor...