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StuB 3/2014 S. 120

Kein Beitragszuschuss für freiwillig versicherte Familienangehörige

Der Anspruch eines privat krankenversicherten Beschäftigten gegen seinen Arbeitgeber auf einen Beitragszuschuss umfasst nicht die Beiträge für seine freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Ehefrau. Im Streitfall erhält der in der privaten Krankenversicherung (PKV) versicherte Kläger von seinem Arbeitgeber – der beklagten GmbH – einen Beitragszuschuss zu seiner Kranken- und Pflegeversicherung. Seine Ehefrau bezog bis April 2005 Arbeitslosengeld und ist seither freiwillig Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im September 2005 machte der Kläger gegenüber seinem Arbeitgeber erfolglos einen Beitragszuschuss unter Berücksichtigung der Krankenversicherung seiner Ehefrau geltend. Der Kläger könne – so das BSG – mit dem gegen seinen Arbeitgeber gerichteten ...

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