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LSG Hessen Urteil v. - L 1 KR 180/12

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nach dem Wohnungseigentümergesetz (WoEigG) verpflichtet ist, die Insolvenzgeldumlage für abhängig beschäftigte Hausmeister abzuführen.

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 1984 Nr. 40
RAAAE-54502

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LSG Hessen, Urteil v. 05.12.2013 - L 1 KR 180/12

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