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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 KR 1984/13

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die als Altersrente bezeichnete Leistung, die die Klägerin von der (sch.) Pensionskasse der F. H.-L. R. AG Basel (im Folgenden Pensionskasse der H. AG) erhält, bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung als Rente aus dem Ausland mit einem Beitragssatz von (derzeit) 8,2 v.H. oder als Versorgungsbezug mit einem Beitragssatz von (derzeit) 15,5 v.H. zu berücksichtigen ist.

Fundstelle(n):
OAAAE-54435

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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.09.2013 - L 4 KR 1984/13

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