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FG Münster Urteil v. - 2 K 577/11 E EFG 2014 S. 270 Nr. 4

Gesetze: EStG § 20 Abs 1 Nr 7, AO § 39 Abs 2 Nr 1 Satz 1, BGB §§ 1030 ff, BGB §§ 1068 ff, BGB §§ 1076 ff, EStG § 2 Abs 1 Satz 1

Erzielung von Kapitaleinkünften

Zurechnung, Nießbrauch, Surrogat

Leitsatz

1) Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt grundsätzlich nur der Inhaber des Kapitalvermögens. Dem Nießbraucher können Kapitaleinkünfte nur ausnahmsweise dann zugerechnet werden, wenn er als wirtschaftlicher Inhaber des Kapitalvermögens auszusehen ist.

2) Bei der Aufgabe eines Grundstücksnießbrauchs, bei dem die Vermietungseinkünfte dem Nießbraucher zugerechnet wurden, zugunsten eines Nießbrauchs an Kapitalvermögen setzt sich der einkünftevermittelnde Vorbehaltsnießbrauch nicht am Kapitalvermögen fort.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 270 Nr. 4
ErbStB 2014 S. 93 Nr. 4
KÖSDI 2014 S. 18796 Nr. 4
BAAAE-54221

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FG Münster, Urteil v. 16.05.2013 - 2 K 577/11 E

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