Keine Buchwertfortführung bei Übertragung eine Wirtschaftsguts einer Personengesllschaft in das Vermögen einer anderen Personengesellschaft
Besitzanrechnung nach § 6b EStG bei der Übertragung eines Wirtschaftsguts vom Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen
Leitsatz
1. Die Übertragung eines im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft befindlichen Wirtschaftsguts in das Gesamthandsvermögen
einer anderen – personen- und beteiligungsidentischen – Personengesellschaft wird von den Regelungen des § 6 Abs. 5 S. 1 bis
3 EStG nicht erfasst.
2, Auch eine analoge Anwendung des § 6 Abs. 5 EStG kommt nicht in Betracht.
3. Eine Übertragung des Grundstücks zu Buchwerten nach Realteilungsgrundsätzen ist nicht möglich, da § 16 Abs. 3 S. 2 EStG
die Übertragung in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer verlangt.
4. Die Voraussetzung des § 6b Abs. 4 Nr. 2 EStG, wonach das veräußerte Wirtschaftsgut mindestens sechs Jahre ununterbrochen
zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte gehört habe muss, ist nicht erfüllt, wenn sich das Grundstück zuvor im
Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters befunden hat und das Grundstück innerhalb der Frist von sechs Jahren entgeltlich
aus dem Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters in das Gesamthandsvermögen der Gesellschaft übertragen wurde.
5. Eine Besitzzeitanrechnung käme nur dann in Betracht, wenn die Übertragung unentgeltlich erfolgt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2014 S. 213 Nr. 5 BB 2014 S. 303 Nr. 6 DStR 2014 S. 6 Nr. 35 DStRE 2015 S. 261 Nr. 5 DStZ 2014 S. 99 Nr. 4 EFG 2014 S. 332 Nr. 5 EStB 2014 S. 179 Nr. 5 GStB 2014 S. 118 Nr. 4 StuB-Bilanzreport Nr. 7/2014 S. 267 Ubg 2015 S. 163 Nr. 3 SAAAE-54211
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.08.2013 - 4 K 1882/08
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