Abzugsfähigkeit von Beiträgen von Grenzgängern zur scheizerischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und zur betrieblichen
Pensionskasse als Sonderausgaben
Leitsatz
1. Beiträge von Grenzgängern zur schweizerischen AHV und zur betrieblichen Pensionskasse sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 a) EStG
als Sonderausgaben steuerlich zu berücksichtigen.
2, Entscheidend ist, ob bei rechtsvergleichender Betrachtung festgestellt werden kann, dass die ausländische Einrichtung nach
ihrer Struktur und den von ihr im Versorgungsfall zu erbringenden Leistungen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung
entspricht.
3. Der Betrag vermindert sich jedoch um den nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 6 Nr. 49 DStRE 2015 S. 333 Nr. 6 IStR 2014 S. 931 Nr. 24 IWB-Kurznachricht Nr. 4/2015 S. 122 IAAAE-54210
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 07.08.2013 - 14 K 160/13
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