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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 1 K 2947/11 U EFG 2014 S. 510 Nr. 6

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, RL 2006/112/EG Art. 168 Buchst. a, RL 2006/112/EG Art. 169 Buchst. a, RL 2006/112/EG Art. 178 Buchst. a

Verpachtung an Ehegatten bei alleiniger Unternehmertätigkeit des Ehemannes

Leitsatz

  1. Sind beide Eheleute gleichermaßen aus einem Pachtvertrag über Betriebsräume berechtigt und verpflichtet, erbringt der Verpächter seine Verpächterleistung nur zur Hälfte an den das Unternehmen allein betreibenden Ehegatten, so dass der Vorsteuerabzug dem unternehmerisch tätigen Ehegatten lediglich zur Hälfte zusteht (vgl. , BFHE 194, 270, BStBl II 2008, 493).

  2. Die Begrenzung des Vorsteuerabzugs auf die Hälfte des Gesamtbetrages bei gemeinsamen Leistungsbezug durch zwei Leistungsempfänger, von denen lediglich einer unternehmerisch tätig ist, verstößt nicht gegen das Neutralitätsgebot der Mehrwertsteuer und steht im Einklang mit den Bestimmungen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie.

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 342 Nr. 7
BB 2014 S. 806 Nr. 14
DB 2014 S. 12 Nr. 7
DStR 2015 S. 11 Nr. 7
DStRE 2015 S. 679 Nr. 11
EFG 2014 S. 510 Nr. 6
KÖSDI 2014 S. 18723 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 6/2014 S. 333
UStB 2014 S. 68 Nr. 3
JAAAE-54201

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 13.12.2013 - 1 K 2947/11 U

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