Grunderwerbsteuergesetz Kommentar
10. Aufl. 2014
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§ 8 Grundsatz
Literatur: Martin, Ermittlung und Bewertung der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung bei zinslos gestundetem Kaufpreis, DB 1980, 1414; Möllinger, Der Wert der grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung bei zinslos befristet gestundetem Kaufpreis, DStR 1980, 282; ders., Zur grunderwerbsteuerrechtlichen Behandlung von Grundstücksgeschäften mit aufschiebend bedingter Gegenleistung, DVR 1981, 103; ders., Zur Ermittlung und Bewertung der grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung bei zinslos gestundetem Kaufpreis, DB 1981, 661; ders., Die Besteuerungsgrundlage nach dem Grunderwerbsteuergesetz bei entgeltlich vereinbartem Übergang eines Grundstücks vom Treugeber auf den Treuhänder, DVR 1982, 69; ders., Zwei Jahre bundeseinheitliches Grunderwerbsteuerrecht, DVR 1985, 18; Teiche, „Symbolische Kaufpreise“ als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer, UVR 2005, 115; Gottwald, Mögliche Verfassungswidrigkeit der in den Fällen des § 8 Abs, 2 GrEStG als Bemessungsgrundlage anzusetzenden Grundbesitzwerte, DStR 2009, 1947.
A. Vorbemerkung
1§ 8 Abs. 2 bestimmte ursprünglich den (Einheits)Wert (§ 10 a. F.) des Grundstücks als Bemessungsgrundlage und das auch nur in den auch heute noch in § 8...