Grunderwerbsteuergesetz Kommentar

10. Aufl. 2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55003-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-40400-9

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Grunderwerbsteuergesetz Kommentar Online

Vorbemerkungen zu den §§ 3 bis 7

Ruth Hofmann, Gerda Hofmann (Januar 2014)

Vorbemerkungen zu den §§ 3 bis 7

Das Grunderwerbsteuergesetz 1983 kennt keine antragsgebundenen Steuervergünstigungen und auch keine Steuerbefreiungen mit Nachversteuerungsvorbehalt. Es enthält allerdings Steuervergünstigungen, die bei Eintritt bestimmter weiterer Umstände rückwirkend entfallen (§ 4 Nr. 5 Satz 2, § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 3 Satz 2 und § 6a Satz 3 und 4). Die „Vergünstigung” des § 16 ist in ein formales Kleid verpackt: die Vorschrift gewährt einen Anspruch auf Nichtfestsetzung der Steuer, Aufhebung bzw. Änderung einer Steuerfestsetzung (vgl. die dortigen Erläuterungen). § 16 steht somit als Vergünstigungsvorschrift eigener Art neben den Änderungsvorschriften der §§ 172 ff. AO. Von ihr ist im Folgenden nicht die Rede.

Alle in den §§ 3 bis 7 aufgeführten Steuervergünstigungen beziehen sich auf alle Erwerbsvorgänge i. S. des § 1; sie greifen deshalb auch ein, wenn ein Tatbestand des § 1 Abs. 2, 2a, 3 oder 3a verwirklicht ist, sofern nicht die Konstruktion des Erwerbsvorgangs oder der Inhalt der einzelnen Befreiungsvorschrift dem entgegenstehen. So kann z. B. der Erwerb der Verwertungsbefugnis an ei­S. 257nem zum Nachlass gehörenden Grundstück nicht der Teilung des Nachlasses dienen ...

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