Abgabensatzungen
1. Aufl. 2014
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Zweiter Teil:
Verfahren zum Erlass kommunaler Abgabensatzungen
§ 3 Rechtsgrundlagen, Zuständigkeit, Entwurf und Beschluss
I. Rechtsgrundlagen und Zuständigkeit
1Die Kommunalabgabengesetze verhalten sich nicht zum Verfahren für das Zustandekommen von Abgabensatzungen. Da es sich bei ihnen um kommunale Satzungen handelt, gelten für sie die formellen Anforderungen, die für das Zustandekommen aller kommunaler Satzungen maßgebend sind und die sich ergeben aus den einschlägigen Bestimmungen der Kommunalverfassungsgesetze (Gemeindeordnungen, Kommunalordnungen) der Länder bzw. – in Schleswig-Holstein – dem Landesverwaltungsgesetz einschließlich etwaiger Durchführungsverordnungen. Es würde den Umfang dieses Einzelbandes sprengen, wenn dem hier in allen Einzelheiten nachgegangen würde. Vielmehr ist eine Beschränkung auf die Behandlung solcher zentraler Fragen geboten, die Gegenstand abgabenrechtlicher Gerichtsentscheidungen waren. Zu ihnen zählen in erster Linie Fragen zur Bekanntmachung von Abgabensatzungen, auf sie wird deshalb besonders ausführlich eingegangen (vgl. § 5 Rn. 1 ff.). Im Übrigen wird auf die Kommentierungen zu den kommunalverfassungsrechtlichen Bestimmungen der Länder verwiesen .
Eine zentrale Rolle spielen namentlich bei der Bekanntmachung von Abgabensatzungen die