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BGH 24.01.2014 V ZR 48/13, NWB 6/2014 S. 336

Wohnungseigentumsrecht | Zustimmungserfordernis zur Errichtung einer Mobilfunksendeanlage

Die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer. Im Streitfall S. 337hat der BGH die Revision zurückgewiesen und die Auffassung der Vorinstanzen mit der Erwägung bestätigt, dass auf der Grundlage des allgemeinkundigen wissenschaftlichen Streits um die von Mobilfunksendeanlagen ausgehenden Gefahren und [i]Riecke, NWB 20/2012 S. 1671 und 12/2013 S. 856der daraus resultierenden Befürchtungen zumindest die ernsthafte Möglichkeit einer Minderung des Miet- oder Verkaufswerts von Eigentumswohnungen besteht. Dies stelle eine Beeinträchtigung dar, die ein verständiger Wohnungseigentümer nicht zustimmungslos hinnehmen muss (§ 22 Abs. 1 i. V. mit § 14 Nr. 1 WEG). Entgegen der Auffassung der Revision sei eine a...

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