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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 137/12

Gesetze: StromStG § 10 Abs. 1 , StromStG § 2 Nr. 4

Stromsteuerrecht: Stromsteuerentlastung nach § 10 StromStG

Leitsatz

Zur Frage, wem Stromverbräuche in einem Lager zuzurechnen sind, das im Eigentum eines Unternehmens des produzierenden Gewerbes steht, aber von einem anderen Unternehmen betrieben wird, dem insbesondere die Einlagerung, das Lagern und die Auslagerung der Produkte überlassen wurde. Entscheidend ist, ob das das Lager betreibende Unternehmen als kleinste rechtlich selbständige Einheit i. S. v. § 2 Nr. 4 StromStG anzusehen ist. Das wiederum hängt davon ab, ob es unter Würdigung der Gesamtumstände in der Lage ist, Unternehmerinitiative zu entfalten und inwiefern es Unternehmerrisiko trägt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2014 S. 982 Nr. 17
UAAAE-52839

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 24.10.2013 - 4 K 137/12

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