Vorläufiger Rechtsschutz bei Klage auf Feststellung der Nichtigkeit von Steuerbescheiden
Tatsachen, die einen Anordnungsgrund rechtfertigen
Leitsatz
1. Vorläufiger Rechtsschutz kann durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung gewährt werden, wenn Klage auf Feststellung
der Nichtigkeit von Steuerbescheiden erhoben ist und nicht auch zugleich bei Gericht ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
der für nichtig erachteten Bescheide gestellt wird.
2. Die den Anordnungsgrund rechtfertigenden Umstände müssen über die Nachteile hinausgehen, die im Regelfall bei der Vollstreckung
zu erwarten sind. Deshalb sind Umstände wie die Bezahlung von Steuern, die möglicherweise nach einem Obsiegen im Hauptsacheverfahren
zu erstatten wären, eine zur Bezahlung von Steuern notwendige Kreditaufnahme, ein Zurückstellen betrieblicher Investitionen
oder eine Einschränkung des gewohnten Lebensstandards für sich allein keine Anordnungsgründe.
Tatbestand
Fundstelle(n): UAAAE-52813
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 19.09.2013 - 3 V 932/13
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