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StuB 2/2014 S. 75

E-Bilanz: Übermittlungspflichten für steuerbegünstigte Körperschaften

Das BMF informiert über den aktuellen Stand zu den Übermittlungspflichten für steuerbegünstigte Körperschaften ( NWB WAAAE-52257).

Aktuelle Rechtslage: Nach § 5b EStG besteht für alle Stpfl. und Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln, die Verpflichtung, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung („G + V“) durch Datenfernübertragung und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln. Für die Wirtschaftsjahre, die vor dem begonnen haben, wurde und wird es nicht beanstandet, wenn die Bilanzen und G + V noch in Papierform abgegeben werden ( NWB IAAAD-88772, BStBl 2011 I S. 855). Darüber hinaus wurde für ganz konkrete Sachverhalte bestimmt – und dazu gehören...

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