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NWB direkt Nr. 4 vom Seite 59

Prüfungsanordnung und Selbstanzeige

Georg Harle und Uwe Olles

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAE-52625 Mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz wurden die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige erheblich verschärft. Reichte es bis dahin aus, wenn der Steuerpflichtige nach Erhalt einer Prüfungsanordnung die Zeit bis zum Erscheinen des Prüfers nutzte, um seine Selbstanzeige zu fertigen, schließt inzwischen auch der Erhalt der Prüfungsanordnung gem. § 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO eine wirksame Selbstanzeige aus. Es dürfte aufgrund der geänderten Rechtslage wieder zunehmend Streit darüber geben, ob eine Prüfungsanordnung wirksam bekannt gegeben worden und ob diese rechtmäßig ist. Denn schließlich löst nur eine rechtmäßige Prüfungsanordnung die Sperrwirkung aus.

Ausführlicher Beitrag s..

[i]Sperrwirkung aufgrund EntdeckungNach § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO entfaltet eine fehlgeschlagene Selbstanzeige eine Sperrwirkung für weitere Selbstanzeigen, die dieselbe Steuerart betreffen. Die gleichen Folgen treten ein, wenn eine Steuerstraftat auf andere Weise entdeckt worden ist. Die Sperrwirkung dauert so lange an, bis die durch die erste Selbstanzeige offenbarten Steuerstraftaten strafrechtlich verjährt sind.

[i]Sperrwirkung bereits bei Bekanntgabe der PrüfungsanordnungVor dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz entfiel die Straffreiheit erst, wenn ein Amtsträger der Finanzbehörde zur s...

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