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Zugangsbewertung von Finanzinstrumenten zum fair value
I. Einführung
Im Zugangszeitpunkt sind Finanzinstrumente nominell mit dem beizulegenden Zeitwert (fair value) zu erfassen. Im Fall einer wertmäßigen Ausgeglichenheit von Leistung und Gegenleistung entspricht der fair value dem Transaktionspreis. Da allerdings auf den fair value als Bewertungsmaßstab abzustellen ist, kann es zu einer Divergenz zwischen Zugangswert und hingegebener Leistung kommen. Ist eine festgestellte Abweichung nicht separat bilanzierungsfähig, bliebe nur eine ergebniswirksame Erfassung als day1 gain/loss. Ein solcher wird aber ausgeschlossen, wenn der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments
durch Vergleich mit anderen beobachtbaren aktuellen Markttransaktionen belegt wird oder
Ergebnis eines Bewertungsverfahrens ist, welches ausschließlich auf beobachtbaren Marktdaten basiert.
Die Erfassung einer nicht objektivierbaren Divergenz des Zugangswerts scheidet – auch für die Folgebewertung (day2) – aus, wenn diese nicht auf die Änderung einer auch von Marktteilnehmern beachteten Prämisse zurückzuführen ist.
II. Definiton des fair value als exit price
1. Gründe für eine Wertdivergenz
Der beizulegende Zeitwert ist d...