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NWB direkt Nr. 1 vom Seite 17

Gesetzentwurf zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts

Dr. Hansjörg Haack

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAE-51931 Nachdem bereits in Europa mehrere Länder über ein sog. Verbandsstrafrecht verfügen, hat nun das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen einen Gesetzesantrag für den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden“ der Justizministerkonferenz der Länder vorgelegt. Der Gesetzentwurf soll kurzfristig über den Bundesrat in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.

Ausführlicher Beitrag s..

Hintergründe

[i]Nicht der einzelne Mitarbeiter, sondern das Unternehmen steht im Zentrum der StrafverfolgungNach deutschem Strafrecht können nur natürliche Personen, nicht aber juristische Personen oder sonstige Verbände strafrechtlich belangt werden. Dieser Zustand soll durch das neue „Verbandsstrafrecht“ abgeschafft werden. Bislang können Unternehmen nur im Recht der Ordnungswidrigkeiten durch Verhängung von Bußgeldern belangt werden (§§ 30, 130 OWiG). Die Initiatoren des Gesetzentwurfs sehen dies nicht mehr als zeitgemäß und ausreichend an. Im Gesetzentwurf steht daher das Unternehmen im Zentrum der Strafverfolgung und nicht mehr der einzelne Mitarbeiter, der weiterhin nach strafrechtlichen Vorschriften belangt werden kann.

Sehr weitgehende Sanktionen

[i]U. a. hohe Geldstrafen möglichDie Sank...

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