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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 13 K 89/12

Gesetze: EStG § 9 Abs. 6, EStG § 12 Nr. 5, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1

Kein Werbungslosten-Abzug für Kosten des Erststudiums

Leitsatz

  1. Nach § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des Beitreibungsrichtlinie-Umsatzgesetzes unterliegen Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung nicht dem WK-Abzug.

  2. Die Aufwendungen für die eigenen Berufsausbildung sind lediglich bis zu einem Betrag i.H.v. 4.000 € als SA begrenzt abzugsfähig.

  3. Gegen die gesetzliche Regelung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
StBW 2014 S. 46 Nr. 2
VAAAE-51696

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 14.05.2013 - 13 K 89/12

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