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FG Saarland 26.07.2002 1 K 129/99

Körperschaftsteuer; | angemessenes Prokuristengehalt und Vorteilsausgleich (§ 8 Abs. 3 KStG)

Wird bei einer GmbH mit schlechter Ertragslage, die ein kleines Kfz-Handels- und Reparaturunternehmen betreibt, das Gehalt der Prokuristin (Ehefrau des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers) von monatlich 1 700 DM netto auf 6 000 DM netto erhöht, ist in dem Erhöhungsbetrag auch dann eine vGA zu sehen, wenn gleichzeitig das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers von 6 000 DM netto auf 580 DM netto gesenkt wird ().

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