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IWB 24/2013 S. 867

Belgien | Bargeldzahlungen nur noch bis 3.000 € zulässig

Ab [i]Engerer Rahmen für Bargeldzahlungen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung wird das Bezahlen mit Bargeld in Belgien stärker als bislang beschränkt (vgl. Loi relative à la prévention de l'utilisation du système financier aux fins du blanchiment de capitaux et du financement du terrorisme vom mit späteren Änderungen, zuletzt geändert am ). Bei der Bezahlung von Waren, Edelmetallen und Dienstleistungen dürfen bislang nicht mehr als 5.000 € in bar fließen. Sie dürfen bar bezahlt werden, wenn ihr Wert 5.000 € nicht übersteigt; die Teilbarzahlung [i]Zum Steuerregime für Unternehmen in Belgien s. Paquet IWB 8/2013 S. 280 NWB LAAAE-34325 bei höheren Werten muss unter 10 % des Gesamtpreises bleiben und dann auch maximal 5.000 € betragen. Ab dem verringert sich die zulässige Summe auf 3.000 €. Die Beschränkungen gelten allerdings nicht bei Geschäften zwischen Verbrauchern. Hält der Käufer/Dienstleistungsempfänger diese Grenze nic...

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