USt direkt digital Nr. 23 vom Seite 1

Postdienstleistungen sind nach EU-Vorschriften mehrwertsteuerfrei

Stephan Gerski | Produktverantwortlicher | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach den EU-Richtlinien zur Mehrwertsteuer bei Dienstleistungen der öffentlichen Posteinrichtungen unterliegen der Verkauf von Briefmarken sowie erbrachte Dienstleistungen nicht der Mehrwertsteuer.

Diese Befreiung gilt für sämtliche Anbieter von sog. postalischen „Universaldiensten„, ganz gleich ob es sich dabei um öffentliche oder um private Betreiber handelt.

In Schweden sind Postdienstleistungen nicht mehrwertsteuerfrei. Jeder Betreiber ist verpflichtet, Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Die Europäische Kommission hat beschlossen, Schweden aufgrund der nicht EU-konformen Anwendung von Mehrwertsteuer auf bestimmte Postdienstleistungen beim Gerichtshof zu verklagen (Quelle: PM der EU-Kommission vom ).

Mit seinem Schreiben vom nimmt das BMF zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Zahlungen von Händlern und Herstellern Stellung, die im Rahmen von Finanzierungs- und Leasinggeschäften sowie Konsumentenkrediten an Autobanken und sonstige Finanzierungsinstitute geleistet werden. Damit präzisiert die Finanzverwaltung die bereits bestehenden Regelungen.

In ihrem Beitrag „Zahlungen der Hersteller/Händler an Autobanken und sonstige Finanzierungsinstitute bei Finanzierungs-, Leasing- und üblichen Konsumentenkreditgeschäften“ bespricht Dipl.-Finanzwirtin Ursula Slapio den Hintergrund und die bereits geltende Verwaltungsauffassung zum Thema. Sie zeigt die Anwendungsbedenken der Wirtschaft auf und gibt Hinweise, was für die Praxis zu beachten ist.

Beste Grüße

Stephan Gerski

Fundstelle(n):
USt direkt digital 23 / 2013 Seite 1
NWB VAAAE-50928