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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 10 | Gewerbesteuer: Steuerfalle für Wohnungsunternehmen mit Photovoltaikanlagen

Die erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer ist zu versagen, wenn ein Wohnungsunternehmen den mit Hilfe einer Solaranlage erzeugten Strom in das allgemeine Netz einspeist und somit eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Nach einer Verfügung der OFD Nordrhein-Westfalen akzeptiert es aber die Verwaltung, wenn Tochterkapitalgesellschaften die Photovoltaikanlagen auf den von den Wohnungsunternehmen gepachteten Dachflächen betreiben. Allerdings darf keine Betriebsaufspaltung vorliegen.

Der Betrieb von Photovoltaikanlagen kann eine günstige gewerbesteuerliche Behandlung von Wohnungsunternehmen verhindern. Doch es gibt einen Ausweg: die Gründung einer Tochtergesellschaft. Diese Gestaltung hat die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen jetzt ausdrücklich akzeptiert. Es ist allerdings eine wichtige Einschränkung zu beachten: das Wohnungsunternehmen darf – so die OFD in ihrer bundesweit abgestimmten Verfügung – kein Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung sein.

Kapitalgesellschaften, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, werden bei der Gewerbesteuer besser gestellt als Gesellschaften, die daneben einer originä...

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