Steuerfragen zum Ehe- und Scheidungsrecht
3. Aufl. 2013
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A. Veranlagung der Eheleute in Scheidungsfällen
I. Veranlagungsformen 2012/2013
Literatur:
Egner/Quinten/Kohl, Die Veranlagung von Ehegatten ab dem Veranlagungszeitraum 2013, Beilage 2/2012 zu Steuer und Studium; dies., NWB 5/2013, 273; Schlünder/Geißler, FamRZ 5/2013, 348.
1. Allgemeines
1Bei intakten Ehen ist die Zusammenveranlagung der Regelfall. Grund dafür ist die Inanspruchnahme des Splittingtarifs. Um diesen wird im Fall der Trennung bzw. Scheidung oftmals heftig zwischen den Eheleuten gestritten. Der Gesetzgeber hat mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom mit Wirkung ab VZ 2013 die Veranlagungsformen neu geregelt. Die Veranlagungsarten wurden reduziert. Die beiden wichtigsten Änderungen ab VZ 2013 seien hier schon genannt:
die bisherige „getrennte Veranlagung“ wird durch die Einzelveranlagung ersetzt;
die „besondere Veranlagung (§ 26c EStG)“ entfällt ersatzlos.
Im Folgenden wird daher zunächst auf die Rechtslage bis einschließlich VZ 2012 und danach auf die Rechtslage ab VZ 2013 eingegangen.
a) Veranlagungsformen bis einschließlich VZ 2012
2Bis einschließlich VZ 2012 bestanden insgesamt sieben Veranlagungsarten:
Einzelveranlag...