Bei Überschreiten der 12-Monatsgrenze des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG i.d.F. des JStG 2007 liegen stets außerordentliche Einkünfte vor
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Ist bei Überschreiten der 12-Monatsgrenze des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG i.d.F. des JStG 2007 stets von einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit auszugehen oder liegen außerordentliche Einkünfte i. S. des § 34 EStG nur dann vor, wenn außergewöhnliche Ereignisse zu den fraglichen zusammengeballten Zahlungen geführt haben?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
GAAAE-50570