Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG
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Kann die Klägerin die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG in Anspruch nehmen, auch wenn sie im Erhebungszeitraum ihr einziges Grundstück veräußert hat und danach keinen eigenen Grundbesitz sondern nur noch eigenes Kapitalvermögen verwaltet hat?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
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Fundstelle(n):
ZAAAE-50542