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FG München Urteil v. - 4 K 3537/11 EFG 2014 S. 157 Nr. 2

Gesetze: StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4, InsO § 287 Abs. 2 S. 1, InsO § 300

Widerruf der Bestellung eines Steuerberaters wegen Vermögensverfalls

Leitsatz

1. Um die Gefährdung der Mandanteninteressen durch einen in Vermögensverfall geratenen Steuerberater aufgrund seiner Angestelltentätigkeit ausschließen zu können, sind neben der Anstellung durch eine Sozietät, um auch während der Urlaubszeit und Krankheitszeit eine effektive Überwachung gewährleisten zu können, arbeitsvertraglich geregelte konkrete, verbindliche, auf Dauer angelegte und kontrollierbare berufliche Beschränkungen erforderlich.

2. Die Vermutung des Vermögensverfalls eines Steuerberaters, der einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren über sein Vermögen gestellt hat, lässt sich weder durch den insolvenzrechtlich strukturierten Ablauf der Liquidation des Vermögens und der Sicherstellung der gleichmäßigen Befriedigung der Insolvenzgläubiger noch durch den Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung nach Ablauf der sog. Wohlverhaltensfrist widerlegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 352 Nr. 7
DStRE 2014 S. 1406 Nr. 22
EFG 2014 S. 157 Nr. 2
OAAAE-50511

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FG München, Urteil v. 09.10.2013 - 4 K 3537/11

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