Unternehmensschutz im Scheidungsfall
1. Aufl. 2013
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VII. Unternehmensbewertung
1. Wertbegriff
Die große, offene Frage im Trennungsprozess ist der Wert des eigenen Unternehmens. Hier besteht im Gegensatz zu Ehepartnern, welche ihr Vermögen in Wertpapieren und Immobilien angelegt haben, eine erheblich größere Unschärfe. Ein festes Einkommen ist ohnehin mittels Verdienstbescheinigungen und Steuererklärungen eindeutig quantifiziert, der Wert von Wertpapieren kann ohne großen Aufwand ermittelt werden, da auch hier größtenteils täglich aktuelle Preise notiert werden. Bei Wohnimmobilien besteht ein liquider Markt, An- und Verkäufe erfolgen zahlreich, so dass ausreichend Anhaltspunkte für die Wertermittlung vorliegen.
Bei der Unternehmensbewertung liegen die o. g. Voraussetzungen nicht vor. Von einem liquiden Markt der täglich Preise stellt kann nicht die Rede sein. Wird das Unternehmen nicht verkauft und nur ein theoretischer Marktwert ermittelt, sind zahlreiche Fiktionen anzustellen, welche bei allen ehrlichen Bemühungen der Beteiligten bis zu einem gewissen Grad nur Vermutungen darstellen können. Diese „Unschärfe“ kann sich zum Vor- oder Nachteil des Mandanten entwickeln. Entsprechend ...