Unternehmensschutz im Scheidungsfall
1. Aufl. 2013
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III. Einleitung der Scheidung
1. Lösungssuche in der Krise
Bis zum hier angesprochen Zeitpunkt wurden Vorarbeiten geleistet. Der Zeitpunkt rechtliche Schritte einzuleiten, bzw. darauf zu reagieren, ist nun gekommen. Diese Situation ist von manchen Mandanten gewünscht, von anderen gefürchtet. Gerade weil die Reaktionen individuell unterschiedlich sind und sich mancher Mandant seine wahren Motive noch nicht einmal selbst eingestehen kann, geschweige denn dem Berater, gilt es für den Mandanten, bei aller Konzentration auf die „technischen“ Details der Trennung, einen kurzen Blick auf mögliche Mechanismen der Konfliktlösung zu werfen. Damit keine falscher Eindruck entsteht: Der Berater darf sich nicht als „Hilfspsychologe“ verstehen, aber auch nicht als kalter Technokrat auftreten. Empathie ist wesentlicher Erfolgsfaktor des hier behandelten Beratungsbereichs. Ist der Berater dazu nicht fähig oder willig, sollten andere Aufgabengebiete gesucht werden, welche durch eine geringere persönliche Zusammenarbeit gekennzeichnet sind.
a) Konfliktlösung
Der Berater ist kein Konfliktlöser, kein Mediator. Er soll die Interessen seines Mandanten b...