Unternehmensschutz im Scheidungsfall
1. Aufl. 2013
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II. Beratungsziel
1. Unternehmensfortbestand als Beratungsziel
Wir setzen den Fortbestand des Unternehmens als das zentrale Beratungsziel voraus. Dies Ziel kann und darf nicht beim Mandanten vorausgesetzt werden, vielmehr muss sich dieser ausdrücklich dazu bekennen. Der Fortbestand des Unternehmens ist kein Selbstzweck. Vielmehr kann und soll die Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit zu diesem einschneidenden Ereignis der privaten Lebensführung hinterfragt werden, vielleicht zum ersten Mal. Nicht jeder Mandant möchte sich diesen Fragen stellen. Dann wird gerne scheinbare Rationalität vorgeschoben und ein möglicher „Seelenstriptease“ abgelehnt. Hier ist seitens des Beraters aufzuzeigen, dass erfolgreiche Verhandlungen nur bei Kenntnis der Motive möglich sein werden. Ohne Kompromisse, die eigenen Vorstellungen durchsetzen zu können, eine wenig realistische Vorstellung.
a) Prioritäten
Kaum ein Mensch hat seine Ziele ständig klar vor Augen. Dass sich diese teilweise widersprechen, ist eher die Regel als die Ausnahme. Hier eindeutige, quantifizierbare Aussagen zu erwarten ist unrealistisch. Hilfreich kann dem Mandanten ein Ver...