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NWB direkt Nr. 50 vom Seite 1290

Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG

Katja Gragert und Jan-Peter Wißborn

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAE-50376 Die Anwendung des (Halb-)Teileinkünfteverfahrens – insbesondere die Anwendung des (Halb-)Teilabzugsverbots nach § 3c Abs. 2 EStG – sowohl bei im Privatvermögen (§ 17 EStG) als auch bei im Betriebsvermögen gehaltenen Anteilen an Kapitalgesellschaften war in den letzten Jahren einer Reihe von Änderungen unterworfen.

Ausführlicher Beitrag s..

I. Gesetzliche Änderung § 3c Abs. 2 EStG

[i]Seit VZ 2011 reicht Einnahmeerzielungsabsicht ausAufgrund der BFH-Entscheidungen vom (BStBl 2010 II S. 220) und vom (BStBl 2010 II S. 627) hat der Gesetzgeber unverzüglich im Rahmen des JStG 2010 (BGBl 2010 I S. 1768) reagiert und § 3c Abs. 2 EStG entsprechend ergänzt. Seit dem Veranlagungszeitraum 2011 ist für die Anwendung des Teilabzugsverbots allein die Einnahmeerzielungsabsicht ausreichend.

II. Fortentwicklung der Verwaltungsauffassung

1. Anteile an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen

[i]Ausschließlich Einnahmen aus Zeiten des AnrechnungsverfahrensDas Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG hat im Bereich des Privatvermögens im Wesentlichen in den Fällen der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. von § 17 EStG Bedeutung. Es ist bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2010 auch dann nicht anzuwenden, wenn zwar Einnahmen aus der Beteiligung erzielt wurden, diese aber ausschließlich noch zu ...BStBl 2011 II S. 814

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