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FG Münster 15.5.2013 2 K 2949/12 Kg, KSR 12/2013 S. 12
Kindergeldanspruch für Kinder in dualem Studium nicht eingeschränkt
Ein duales Studium ist einer Entscheidung des FG Münster zufolge als Erstausbildung bzw. Erststudium anzusehen. Daher ist die Erwerbstätigkeit des Kindes unschädlich.