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Recht zur Errichtung eines Windparks als „überirdischer“ Bodenschatz
Das FG Niedersachsen hat zur Bildung einer Rücklage nach § 6c EStG bei der Übertragung von Nutzungsrechten zur Errichtung eines Windparks Stellung genommen und dabei klargestellt, dass die zur steuerlichen Behandlung von Bodenschätzen ergangene Rechtsprechung grundsätzlich auch auf die Rechte zur Nutzung eines Grundstücks zur Bebauung mit Windrädern übertragen werden kann.