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KSR Nr. 12 vom Seite 3

Abzugsverbot von Versorgungsleistungen

Unionsrechtskonformität des Abzugsverbots bei beschränkter Steuerpflicht

Tim Lühn

Der BFH hat dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vorgelegt, ob der Abzugsausschluss für Versorgungsleistungen bei beschränkter Steuerpflicht unionsrechtskonform ist.

Sachverhalt

Der in Deutschland nur beschränkt einkommensteuerpflichtige Kläger erwarb 1999 50 % an dem Gärtnerbetrieb seines Vaters. Als Gegenleistung hatte der Kläger im Übergabevertrag einkommensteuerrechtlich als dauernde Last (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) zu qualifizierende Versorgungsleistungen an den Vater bzw. die Eltern zu erbringen. Das Finanzamt versagte den vom Kläger geltend gemachten Sonderausgabenabzug mit Verweis auf § 50 Abs. 1 Satz 4 EStG. Die gegen den erfolglosen Einspruch erhobene Klage war erfolgreich.

Hintergrund

Werden wiederkehrende Leistungen im sachlichen Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vom Übernehmer zugesagt (private Versorgungsrente), sind sie (statt als Veräußerungsentgelt oder Anschaffungskosten des Übernehmers) mit ihrem vollen Betrag als dauernde Last im Rahmen der Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) abziehbar, wenn sie abänderbar sind. Voraussetzung dafür ist allerdings u. a., dass eine ertragbringende existenzsichernde Wirtschaftseinheit zur Weiterführ...

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