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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 14 K 195/10

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1 Satz 1, EStG § 6a Abs. 3, UmwStG 2002 § 24, HGB § 255

Pensionsverpflichtungen – Grundsatz der Erfolgsneutralität von Anschaffungsvorgängen

Leitsatz

  1. Anschaffungsvorgänge sind erfolgsneutral zu behandeln; der Zugang von WG zum BV führt zu einer bloßen Umschichtung in der Bilanz in Höhe der AK.

  2. Der handelsrechtliche Begriff der AK ist auch der steuerbilanziellen Beurteilung zu Grunde zu legen.

  3. Der Grundsatz der Erfolgsneutralität von Anschaffungsvorgängen gilt auch für übernommene Passivpositionen und zwar unabhängig davon, ob der Ausweis dieser Passivpos. in der Steuerbilanz einem – von der Handelsbilanz abweichenden – Ausweisverbot ausgesetzt ist.

  4. Soweit i.R. einer Ausgliederung wirtschaftlich zutreffend bewertete Pensionsverpflichtungen als Teil der AK übernommen werden, sind diese wegen des Grundsatzes der Erfolgsneutralität von Anschaffungsvorgängen ungeachtet des § 6a Abs. 3 EStG zu passivieren.

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 2606 Nr. 43
BB 2014 S. 939 Nr. 16
DStR 2015 S. 8 Nr. 7
DStRE 2015 S. 449 Nr. 8
StuB-Bilanzreport Nr. 7/2014 S. 268
Ubg 2015 S. 311 Nr. 5
UAAAE-50133

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 12.09.2013 - 14 K 195/10

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