Keine Rückgängigmachung der FördG-AfA wegen Rückabwicklung eines Kaufvertrags bei Übergang des wirtschaftlichen Eigentums
Leitsatz
Die Sonderabschreibung nach § 4 FöGbG ist nach der Rückabwicklung des Kaufvertrages nicht rückwirkend im Jahr ihrer Berücksichtigung
rückgängig zu machen, wenn das wirtschaftliche Eigentum aufgrund des Übergangs von Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten sowie
die Erzielung von Mieteinnahmen übergegangen ist. Die durch das wirtschaftliche Eigentum vollzogene Anschaffung bedingt, dass
die Rückabwicklung des Kaufvertrages kein rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO darstellt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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