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FG München  v. - 13 K 101/11 EFG 2014 S. 14 Nr. 1

Gesetze: AO § 39 Abs. 2 Nr. 1AO § 39 Abs. 1AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 FöGbG § 4 FöGbG § 3 EStG § 10d Abs. 1HGB § 255 Abs. 1

Keine Rückgängigmachung der FördG-AfA wegen Rückabwicklung eines Kaufvertrags bei Übergang des wirtschaftlichen Eigentums

Leitsatz

Die Sonderabschreibung nach § 4 FöGbG ist nach der Rückabwicklung des Kaufvertrages nicht rückwirkend im Jahr ihrer Berücksichtigung rückgängig zu machen, wenn das wirtschaftliche Eigentum aufgrund des Übergangs von Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten sowie die Erzielung von Mieteinnahmen übergegangen ist. Die durch das wirtschaftliche Eigentum vollzogene Anschaffung bedingt, dass die Rückabwicklung des Kaufvertrages kein rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO darstellt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 14 Nr. 1
IAAAE-49425

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG München v. 31.07.2013 - 13 K 101/11

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