Der GmbH-Geschäftsführer
4. Aufl. 2013
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9. Der GmbH-Geschäftsführer im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht
9.1 Einkunftsart des GmbH-Geschäftsführers
Literatur: Keßler, Selbständigkeit oder Unselbständigkeit, Arbeitnehmer oder Selbständiger – Rechtsprechung im Vergleich zwischen Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof und Bundessozialgericht, FS 75 Jahre Reichsfinanzhof – Bundesfinanzhof, Bonn 1993, S. 563 ff.; Seer, Die ertragsteuerliche Qualifizierung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, GmbHR 05/2011, S. 225.
Einkunftsarten
1011Das Einkommensteuerrecht kennt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG sieben Einkunftsarten, nämlich
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
Einkünfte aus Kapitalvermögen,
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie
sonstige Einkünfte i. S. d. § 22 EStG.
1012Diese Aufzählung ist abschließend und daher nicht mehr erweiterbar. Betrachtet man diese Einkunftsarten im Hinblick auf den GmbH-Geschäftsführer, so käme man im Hinblick auf seine gesellschaftsrechtliche Organstellung auf den Gedanken, dass die Einkunftsart „selbständige Arbeit“ gegeben ist. Dies ist jedoch grundsätzlich nicht der Fall. Im Regelfall hat der Geschäf...