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NWB direkt Nr. 48 vom Seite 1169

Veräußerung obligationsähnlicher Genussrechte

Jens Intemann

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAE-49220 Der (BStBl 2013 II S. 682) entschieden, dass der Gewinn aus der Veräußerung obligationsähnlicher Genussrechte, die der Steuerpflichtige vor dem erworben hatte, auch steuerfrei ist, wenn er die Genussrechte unter dem Regime der Abgeltungsteuer veräußert. Obligationsähnliche Genussrechte gehören nicht zu den sonstigen Kapitalforderungen i. S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG a. F., so dass die Bestandsschutzregelung des § 52a Abs. 10 Satz 7 EStG auf vor dem erworbene Genussrechte uneingeschränkt anzuwenden ist. Die Finanzverwaltung hat ihre gegenteilige Rechtsauffassung aufgegeben und die Anwendung des Urteils angeordnet (, BStBl 2013 I S. 1167).

Ausführlicher Beitrag s..

Besteuerung von Veräußerungsgewinnen nach dem

[i]Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen steuerpflichtigMit der Einführung der Abgeltungsteuer ab dem wurde der Steuertatbestand des § 20 EStG erheblich erweitert. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören nach § 20 Abs. 2 EStG nunmehr auch alle Gewinne aus der Veräußerung einer privaten Kapitalanlage. Dementsprechend ist der Gewinn aus der Veräußerung einer sonstigen Kapitalforderung i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, soweit sie nach dem erfolgt, gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtig. Die Neuregelung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG n. F. ist nach § 52a Abs. 10 Satz 7 EStG allerdings nicht auf ...

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