NWB Nr. 48 vom Seite 3731

Gesetze in der NWB Datenbank

Im Steuerrecht ändern sich die Gesetzestexte zum Teil sehr häufig. Ist ein Sachverhalt aus einem zurückliegenden Veranlagungszeitraum zu beurteilen, benötigt man einen älteren Rechtsstand der Gesetzgebung; d. h. man hat mehrere Gesetzbücher aufgeschlagen vor sich liegen. Oder: Sie schauen in die NWB Datenbank. Dort stehen Ihnen über 100 Steuergesetze – auch für die zurückliegenden Veranlagungszeiträume – zur Verfügung.

Veranlagungszeitraum auswählen

[i]Über 100 Steuergesetze und VerordnungenDie NWB Datenbank beinhaltet nicht nur über 100 Steuergesetze und Verordnungen, sondern darüber hinaus auch über 400 Gesetze und Verordnungen für den Bereich Wirtschaftsrecht. Für einen Überblick über die vorhandenen Gesetze klicken Sie auf der Startseite Ihrer NWB Datenbank die Kategorie „Gesetze, Richtlinien und DBA“ an.

[i]Steuergesetze für zurückliegende VeranlagungszeiträumeIn der NWB Datenbank stehen Ihnen nicht nur die aktuell gültigen Fassungen der Gesetze zur Verfügung, sondern bei den Steuergesetzen auch die für zurückliegende Veranlagungszeiträume. S. 3732

Wählen Sie auf der Startseite den von Ihnen gewünschten Veranlagungszeitraum aus. In der Ergebnisliste werden die zur Verfügung stehenden Gesetze und Richtlinien angezeigt.

So rufen Sie Gesetzestexte auf

Sie können die Gesetze – wie bereits erwähnt – über die Kategorie „Gesetze, Richtlinien und DBA“ aufrufen. Sie können aber auch den Titel eines Gesetzes eingeben. Ob Sie z. B. „Einkommensteuergesetz“ oder „EStG“ in das Suchfeld auf der Startseite eingeben – die NWB Datenbank versteht Sie.

Selbstverständlich können Sie in der NWB Datenbank die von Ihnen gewünschte Vorschrift direkt aufschlagen. Egal ob Sie „363 aeao“, „AEAO § 363“ oder eine andere Schreibweise in das Suchfeld eingeben, Sie gelangen direkt zum AEAO zu § 363.

Welchen Stand hat das Gesetz?

[i]ÄnderungsdokumentationDamit Sie leichter nachvollziehen können, durch welche Änderungsgesetze eine Norm betroffen ist, steht Ihnen eine ausführliche Änderungsdokumentation zur Verfügung.

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Fundstelle(n):
NWB 2013 Seite 3731 - 3732
NWB EAAAE-49221