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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 4 R 96/08

Zwischen den Beteiligten steht in Streit, ob die Beklagte verpflichtet ist, die Zeit vom 19. Januar 1965 bis zum 31. März 1965 im Versicherungslauf der Klägerin "als rentenrechtliche Tatsache" festzustellen.

Fundstelle(n):
UAAAE-48919

Preis:
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 05.09.2013 - L 4 R 96/08

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