Steuerfahndung – Steuerstrafverteidigung
2. Aufl. 2013
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8. Muster einer strafprozessualen Arrestanordnung
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Arrestbeschluss | ||
In dem Ermittlungsverfahren | ||
gegen | … | |
Verteidiger: | … | |
wegen Verdachts der Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO beschließt das Amtsgericht …,
durch den Richter am Amtsgericht …
auf Antrag der …
gem. § 111b Abs. 2 und 5, 111d, § 111e Abs. 1 StPO i. V. m. § 73 Abs. 1 Satz 2, § 73a StGB sowie §§ 917, 920 Abs. 1, 923, 928, 930 bis 932, 934 Abs. 1 ZPO:
Zur Sicherung der Ansprüche Verletzter (sog. Rückgewinnungshilfe) gegen
… – Schuldner –
zugunsten des … – Gläubiger –
wird in Höhe von … € der dingliche Arrest in das Vermögen der Beschuldigten angeordnet.
Durch Hinterlegung des oben genannten Betrages oder einer schriftlichen, unwiderruflichen, unbedingten, unbefristeten und selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse in gleicher Höhe wird die Vollziehung des Arrestes gehemmt und die Beschuldigten zum Antrag auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berechtigt.
Zur Vollstreckung dieses Arrestes sind der Gerichtsvollzieher, die Staatsanwaltschaft und deren Ermittlungspersonen befugt, die Person des Beschuldigten, seine Wohn-, Geschäfts- und Nebenräume, die ihnen gehörenden Sachen und die ihnen zuzuordnenden Bank- und Postfächer zu durchsuchen. (§ 111 f Abs. 3 Satz 1 StPO, § 758a Abs. 1 ZPO).S. 561
Gründe:
Es si...