Karsten Webel

Steuerfahndung – Steuerstrafverteidigung

2. Aufl. 2013

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61062-2
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-58982-9

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Steuerfahndung – Steuerstrafverteidigung (2. Auflage)

VI. Vollendung, Beendigung und Verfolgungsverjährung

Literatur: Müller, J. R., Wann beginnt die Strafverfolgungsverjährung bei Steuerhinterziehung?, wistra 2004, 11; Müller, A., Die Verknüpfung der steuerlichen und der strafrechtlichen Verjährung, AO-StB 2007, 246; Tormöhlen, Verjährung im Steuerstrafrecht – Einzelheiten zu Beginn, Unterbrechung und Folgen der Verjährung, AO-StB 2011, 27.

1. Allgemeines

471Eine Straftat läuft in zeitlicher Hinsicht in verschiedenen Schritten ab. Diese sind unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten streng zu unterscheiden.

  • Zunächst entschließt sich der Täter, eine Straftat zu begehen. Dieser Entschluss ist in aller Regel straflos. Etwas anderes kann sich für Verbrechen lediglich aus § 30 Abs. 2 StGB ergeben. In Steuerstrafverfahren findet diese Regelung jedoch keine Anwendung.

  • Es folgt das Vorbereitungsstadium, in dem der Täter die zur Tatausführung erforderlichen Maßnahmen ergreift. Auch das Vorbereitungsstadium ist i. d. R. straflos. Nur bei wenigen Tatbeständen sind Handlungen im Vorbereitungsstadium unter Strafe gestellt (z. B. § 149, § 234a Abs. 3, § 316c Abs. 4 StGB).

    Im Bereich des Steuerstrafrechts erfasst lediglich § 149 StGB die Vorbereitung, nämlich die der Fälschung von Steuerzeichen. Im...