Steuerkompendium Band 2:
12. Aufl. 2013
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Sechster Teil: Umsatzsteuer
A. Einführung
I. Geschichtliche Entwicklung
1Die Umsatzsteuer (USt) wurde durch das Umsatzsteuergesetz (UStG) vom 26. 7. 1918 im damaligen deutschen Reich eingeführt. Belastet wurde zunächst jeder Umsatz. Die Folge davon: die Ware wurde mit jedem Handelsschritt teurer, da die Belastung auch mehrfach geschehen konnte.
Eine grundsätzliche Reform der USt erfolgte durch das UStG vom (BGBl 1967 I S. 545), das mit Wirkung vom 1. 1. 1968 die Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug einführte. Dies bedeutet, dass die Umsatzbesteuerung grundsätzlich weiterhin auf jeder Wirtschaftsstufe stattfindet. Der jeweilige Abnehmer kann die ihm in Rechnung gestellte USt aber als Vorsteuer abziehen. Die bisher letzte grundlegende Reform des UStG ist durch das USt-Binnenmarktgesetz vom (BGBl 1992 I S. 1548) mit Wirkung ab dem 1. 1. 1993 eingetreten. Ab 1993 gilt das USt-System somit in der ganzen EU.
2Geregelt wurde dieses EU-System der USt durch die 6. EG-Richtlinie. Die 6. EG-Richtlinie ist mit Wirkung ab dem durch die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie ersetzt worden.
3Der EU gehören zurzeit folgende Mitgliedstaaten an:
Belgien
Bulgarien (ab )
Dänemark
Deutschland
Estland (ab )
Finnland (ab )
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Lettland (ab )
Litauen (ab )
Luxemburg
Malta (ab )
Niederlande
Österreich (ab )
Polen (ab )
Portugal