Kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung eines Pickup als PKW, verkehrsbehördliche Einordnung, Fahrzeugklassifikation des Herstellers,
Beurteilung Kraftfahrtbundesamt
Leitsatz
1) Ein Pickup-Fahrzeug, dessen Ladefläche oder Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht,
ist nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt und daher kraftfahrzeugsteuerlich als PKW einzustufen.
Der weitere Einbau einer Druckluftbeschaffungsanlage nebst entsprechenden Bremsen und einer Anhängevorrichtung zur Aufnahme
eines Sattelanhängers beeinflussen die Einordnung als PKW in diesem Fall nicht.
2) Die verkehrsbehördliche Einordnung eines Fahrzeugs als LKW oder PKW ist kraftfahrzeugsteuerrechtlich nicht maßgeblich.
Auch die Fahrzeugklassifikation des Herstellers und die darauf beruhende Beurteilung durch das Kraftfahrtbundesamt hat keine
kraftfahrzeugsteuerliche Wirkung.
Fundstelle(n): UVR 2014 S. 14 Nr. 1 WAAAE-48619
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Münster, Urteil v. 27.08.2013 - 13 K 1889/12 Kfz
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.