StuB Nr. 22 vom Seite 3

Häusliches Arbeitszimmer

Aufwendungen für ein „häusliches Arbeitszimmer“ sind nicht vollumfänglich steuerlich absetzbar. Durch eine Abzugseinschränkung, die in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG normiert ist, kann sich ein vollumfänglicher Abzug, ein auf einen Höchstbetrag von 1.250 € beschränkter Abzug oder ein vollumfängliches Abzugsverbot ergeben. Die Regelung ist streitbefangen.

Abzugsfähige Aufwendungen

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können bei einer gemischten – also beruflich wie privaten – Nutzung anteilig als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben wohlmöglich doch abgezogen werden. Dies gilt nach zwei Urteilen des FG Köln zumindest dann, wenn der Charakter als „Arbeitszimmer” trotz der privaten Mitbenutzung zu bejahen ist.

Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist ein häusliches Arbeitszimmer ein Raum, der

  1. seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Stpfl. eingebunden ist,

  2. vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder -organisatorischer Arbeiten dient und

  3. ausschließlich oder nahezu ausschließlich zu betrieblichen und/oder beruflichen Zwecken genutzt wird – eine untergeordnete private Mitbenutzung (weniger als 10 %) ist hierbei allerdings unschädlich.

Nach diesen Grundsätzen wird regelmäßig die Anerkennung der Kosten für ein gemischt genutztes Arbeitszimmer verweigert. Sowohl das FG Köln als auch das FG Niedersachsen vertreten demgegenüber die Ansicht, die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können auch bei erheblicher Privatnutzung anteilig, d. h. i. H. des beruflichen Nutzungsanteils, steuerlich abgezogen werden. Dem ist der 4. Senat des FG Köln nun gefolgt.

Das Schaubild in der Checkliste (NWB DokID NWB NAAAE-43350) bietet ein Prüfschema für die steuerliche Berücksichtigung und Hinweise zu wichtigen Abgrenzungskriterien für ein häusliches oder außerhäusliches Arbeitszimmer.

Berechnungsprogramm zum  häuslichen Arbeitszimmer

Mit dem Berechnungsprogramm „Arbeitszimmer“ können Sie in einem Erfassungsbogen die einzelnen Aufwendungen dokumentieren und die Höhe der abzugsfähigen Aufwendungen berechnen. Die Arbeitshilfe steht allen StuB-Abonnenten in der NWB Datenbank unter der DokID NWB QAAAE-32657 kostenlos zur Verfügung.

Tipp:

Mehr zum Thema mit weiterführenden Informationen finden Sie im Grundlagen-Beitrag „Arbeitszimmer” unter der NWB DokID NWB MAAAE-35006. Aktuelle Entwicklungen beim häuslichen Arbeitszimmer stellen auch Rolfes/Seifert in ihrem Beitrag ab S. 848 in dieser Ausgabe dar.

Fundstelle(n):
StuB 22/2013 Seite 3
NWB VAAAE-48602